Der Kutschenführerschein A Privatperson richtet sich an jeden, der sich - wenn auch nur gelegentlich - mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird.
Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A besteht aus einem Praxis- und Theorieteil. Er gilt auch als Fachkompetenznachweis für Versicherungen. Durch ablegen des Führerscheins lernt der Fahrschüler einiges über Pferdeschonung, Unfallverhütung und Sicherheit.
Theorie und Praxis:
Im Theorieteil wird unter anderem Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt, über die Sicherheitsprüfung von Geschirr und Wagen und über das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr und im Flur und Wald unter Beachtung der Rechtsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen.
Im Praxisteilsind unter anderem das korrekte Aufschirren und Anspannen samt Gespannkontrolle Thema. Darüber hinaus gibt es Übungsfahrten innerorts und außerorts, auf Landes- und Kreisstraßen. Dabei werden verschiedene Situationen aus dem Verkehrsalltag geübt, so beispielweise das korrekte Abbiegen oder Überqueren von Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung zum Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene Stationsprüfungen zu absolvieren.
Voraussetzungen:
Um den Kutschenführerschein A Privatpersonen ablegen zu können, ist es notwendig, in Besitz eines Pferdeführerschein - Umgang- oder Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die den Pferdeführerschein -Umgang- noch nicht besitzen , ist es möglich diesen im Rahmen des Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden am Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.
Ausstellung Minderjährige:
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins A Privatperson erfolgt nach bestandener Prüfung und frühestens mit Vollenden des 16. Lebensjahres. Personen unter 16 Jahren können an einem Lehrgang und an der Prüfung zum Erwerb des Kutschenführerschein A Privatpersonen teilnehmen.
Den Kutschenführerschein zum eigenverantwortlichen Fahren im Straßenverkehr bekommen sie dann mit Vollendung des 16. Lebensjahresausgehändigt. Bis dahin müssen junge Fahrer in Begleitung eines volljährigen Beifahrers fahren, der mindestens im Besitz des Kutschenführerscheins A ist und zweijährige Fahrpraxis vorweisen kann.
Ausbildungszeiten:
Samstags und Sonntags:
09.00 -12.00 Uhr und von 13.00 - 16.00 Uhr
Freitags:
17.00 - 19.30 Uhr
Ausbildungstage Intensivfahrkurs 1:
06.06. - 09.06.25**, 13.06. - 15.06.25, 19.06.** - 21.06.25
27.06. - 28.06.25
29.06.25 ist Prüfung
**09.06.25 von 09.00 bis 12.30 Uhr
**19.06.25 von 09.00 bis 12.30 Uhr
Ausbildungstage Intensivfahrkurs 2
01.08. - 03.08.25, 08.08. - 10.08.25, 14.08.-16.08.25**
22.08. - 23.08.25, 29.08. - 30.08.25
31.08.25 ist Prüfung
** am 14.08.25 von 17.00 bis 19.30 Uhr
** am 16.08.25 von 09.00 bis 12.30 Uhr
Preis für Theorie und Praxisteil 590 €, zzgl. Prüfungsgebühren (80 €)
Fahrkurs Kutschenführerschein A - Pferdeführerschein Umgang
Kutschenführerschein A / Pferdeführerschein Umgang / Longierabzeichen LA 5
4 Pferdegespanne von uns im Einsatz für "Effeldorf hat Zukunft" und weitere Fahrten